AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sven Mohnke & Audrey Mohnke GbR

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Sven Mohnke & Audrey Mohnke GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

 

§2 Vertragsabschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche, elektronische oder mündliche Auftragsbestätigung zustande.

(3) Angebote gelten, sofern nicht anders angegeben, für 30 Tage ab Ausstellungsdatum.

 

§3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der Auftragsbestätigung.

(2) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:

  • Hausmeisterservice
  • Garten- und Grundstückspflege
  • Objektbetreuung
  • Vermieterservice
  • Grabpflege
  • Winterdienst
  • kleinere Instandhaltungs- und Pflegemaßnahmen im zulässigen Umfang

(3) Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages.

 

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat die zur Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • freier Zugang zum Einsatzort,
  • Bereitstellung von Strom und Wasser, soweit erforderlich,
  • Bereitstellung geeigneter Lager- und Stellflächen,
  • Benennung einer erreichbaren Ansprechperson während der Ausführung.

(2) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers können gesondert berechnet werden.

(3) Kann ein vereinbarter Termin aufgrund fehlenden Zugangs zum Objekt nicht durchgeführt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, den entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.

 

§5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(3) Bei größeren materialintensiven Aufträgen oder Aufträgen mit einem Auftragswert von mehr als 500,00 € ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

(4) Die Höhe einer vereinbarten Vorauszahlung wird im jeweiligen Angebot oder Auftrag ausgewiesen.

(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

 

§6 Zusatzleistungen und Mehraufwand

(1) Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, werden gesondert berechnet.

(2) Werden während der Ausführung zusätzliche Arbeiten erforderlich, die bei Auftragserteilung nicht erkennbar waren, dürfen diese nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.

(3) Dies gilt insbesondere bei:

  • verdeckten Hindernissen,
  • unbekannten Leitungen,
  • unerwarteten Bodenverhältnissen,
  • zusätzlichen Entsorgungsleistungen,
  • notwendiger Materialbeschaffung,
  • nicht erkennbaren Schäden oder Mängeln.

 

§7 Material, Entsorgung und Kundenmaterial

(1) Material-, Beschaffungs- und Entsorgungskosten werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Verbrauchs- und Kleinmaterialien dürfen nach tatsächlichem Aufwand oder pauschal berechnet werden.

(3) Für vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung oder Haftung hinsichtlich Eignung, Qualität, Haltbarkeit oder Folgeschäden.

(4) Je nach Verfügbarkeit können vereinbarte Materialien durch gleichwertige Materialien ersetzt werden, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

 

§8 Termine und Ausführung

(1) Vereinbarte Termine stellen grundsätzlich Richttermine dar, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Termin vereinbart wurde.

(2) Terminverschiebungen aufgrund folgender Umstände berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen:

  • Witterungseinflüsse,
  • höhere Gewalt,
  • Lieferengpässe,
  • Personalausfälle,
  • behördliche Anordnungen,
  • unerwartete Boden- oder Objektverhältnisse,
  • sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

(3) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über absehbare Verzögerungen zeitnah informieren.

 

§9 Gartenpflege und Pflanzen

(1) Gartenpflegearbeiten werden unter Beachtung der zum Ausführungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.

(2) Für das Anwachsen von Pflanzen wird keine Gewähr übernommen, soweit Ausfälle auf Witterungseinflüsse, Schädlingsbefall, Krankheiten, Bodenbeschaffenheit oder mangelnde Pflege durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.

(3) Naturbedingte Veränderungen von Pflanzen, Rasenflächen oder Gehölzen stellen keinen Mangel dar.

 

§10 Winterdienst

(1) Der Winterdienst erfolgt ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang.

(2) Eine jederzeitige Eis- und Schneefreiheit kann aufgrund von Witterungsbedingungen nicht gewährleistet werden.

(3) Extreme Wetterlagen, Eisregen oder außergewöhnliche Schneefälle können zu Verzögerungen führen.

 

§11 Vermieterservice und Objektbetreuung

(1) Die Leistungen des Vermieterservices und der Objektbetreuung umfassen ausschließlich vereinbarte Kontroll-, Betreuungs-, Pflege- und Organisationsleistungen.

(2) Rechtsberatung, Steuerberatung, kaufmännische Hausverwaltung, WEG-Verwaltung sowie Tätigkeiten nach § 34c GewO werden nicht erbracht.

(3) Festgestellte Schäden, Mängel oder Auffälligkeiten werden dem Auftraggeber gemeldet. Die Entscheidung über weitergehende Maßnahmen verbleibt beim Auftraggeber, soweit keine Gefahr im Verzug vorliegt.

(4) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, versteckte Mängel oder Schäden zu suchen oder technische Prüfungen durchzuführen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

 

§12 Mängel und Gewährleistung

(1) Der Auftraggeber wird offensichtliche Mängel nach deren Feststellung möglichst zeitnah mitteilen.

(2) Dem Auftragnehmer ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen.

(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

 

§13 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(4) Für bereits vorhandene Schäden, Mängel oder Defekte am Objekt wird keine Haftung übernommen.

 

§14 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Materialien pfleglich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

(3) Mit vollständiger Zahlung geht das Eigentum an den Auftraggeber über.

(4) Die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.

 

§15 Leistungsabgrenzung und Verweis auf Fachbetriebe

(1) Stellt sich vor oder während der Ausführung heraus, dass die gewünschten Arbeiten nicht vom Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst sind oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben von einem zugelassenen Fachbetrieb auszuführen sind, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausführung abzulehnen oder die Beauftragung eines geeigneten Fachbetriebs zu empfehlen.

(2) Der Auftragnehmer führt keine zulassungspflichtigen Handwerksleistungen aus, soweit hierfür nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist.

 

§16 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.

 

§17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

 

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